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Versäumnisse u. Beurlaubungen
Regelmäßiger Besuch des Unterrichts ist Pflicht!
1. Unterrichtsversäumnisse
- Bei Krankheit ist die Schülerin bzw. der Schüler spätestens am 2. Tag durch einen Erziehungsberechtigten mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich beim Klassenlehrer zu entschuldigen.
- Im Sekretariat eingehende Entschuldigungen durch Telefonanruf, E-Mail oder Fax dienen nur zur Information des Klassenlehrers. Eine schriftliche Mitteilung ist dann innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
- Diese Regelung (schriftliche Entschuldigung) gilt auch für Einzel-, Rand- und Nachmittagsstunden.
- Wenn ein Schüler am Sportunterricht ganz oder teilweise nicht teilnehmen kann, entscheidet der Sportlehrer über seine Anwesenheit in den Sportstunden. Der Sportlehrer kann den Schüler auch in Abstimmung mit der Schulleitung einem anderen Unterricht zuweisen.
- Für längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht muss ein aussagekräftiges ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Fehlen Schüler direkt vor oder direkt nach Ferientagen, muss der Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung beigefügt werden.
- Bei ansteckenden Krankheiten muss die Schulleitung sofort benachrichtigt werden.
2. Beurlaubungen
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
- Dies gilt auch für einzelne Unterrichtsstunden.
